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7. Dezember 2016

Das Initiativkomitee „Nachhaltige und faire Ernährung“ hat innert der Sammlungsfrist 1‘298 Unterschriften eingereicht, wovon 1‘143 gültig und 155 ungültig sind. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten. Die Initiative ist somit zustande gekommen.

Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einrei­chung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat (Art. 8 Gemeindeordnung der Stadt Luzern GO).
Der Grosse Stadtrat nimmt innert sechs Monaten seit Überweisung mit einem Beschluss zur Gemeindeinitiative wie folgt Stellung:
a.   Erweist sich die Initiative als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er sie als ganz oder teilweise ungültig.
b.   Soweit die Initiative gültig ist, kann er sie annehmen oder ablehnen (Art. 9 GO).

Stimmt der Grosse Stadtrat einer Initiative zu, die, wie vorliegend der Fall, in Form des Ent­wurfs eingereicht worden ist, unterliegt diese dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum wie ein eigener Beschluss des Grossen Stadtrates. Er kann den Entwurf wie eine eigene Vorlage redaktionell bereinigen. Inhaltliche Änderungen sind unzulässig (Art. 10 Abs. 2 GO).
Lehnt der Grosse Stadtrat eine Initiative ab, unterliegt sie der Volksabstimmung. Der Grosse Stadtrat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur wahlweisen Abstimmung bringen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Regelung enthält (Art. 11 Abs. 1 GO).
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