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20. Oktober 2016
Die Gesamtplanung ist das strategische Führungsinstrument des Stadtrates, in dem er die Entwicklung der Stadt Luzern in möglichst allen Facetten darstellt. Im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der Gesamtplanung 2015–2019 hat der Stadtrat die strategische Ausrichtung der Stadtentwicklung mit der Vision, den Leitsätzen und den Wirkungszielen neu definiert. Die Strategie der Stadtentwicklung soll nur alle vier Jahre zu Beginn einer neuen Legislaturperiode überprüft werden. Für die Gesamtplanung 2017–2021 wurden somit einzig Anpassungen bei den Fünfjahreszielen und der Finanzplanung vorgenommen.
Für die Gesamtplanung 2017–2021 haben die Vision „Luzern – Aufbruch aus der Mitte“ sowie die Leitsätze zu den drei Nachhaltigkeitsdimensionen und den städtischen Ressourcen nach wie vor Gültigkeit. Auch die vier prioritären Handlungsfelder Verkehr, Wohnen, Wirtschaft und Finanzen wurden unverändert übernommen.

In den letzten zwei Jahren haben sich verschiedene grössere strategische Projekte der Stadt Luzern herausgebildet, die verstärkt in den Fokus der städtischen Entwicklung geraten sind. Dabei handelt es sich u. a. um die Schulraumoffensive im Stadtteil Littau und das Neue Theater Luzern. Zudem wurde zur Verfolgung der Vision „Luzern – Aufbruch aus der Mitte“ das direktionsübergreifende „Forum Attraktive Innenstadt“ gegründet, welches die Attraktivität der Luzerner Innenstadt erhalten und steigern will. Nach den parlamentarischen Entscheiden im September 2016 kann das Projekt „Neues Theater Luzern“ nicht weiterverfolgt werden. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dem Luzerner Theater und den anderen am „Theater Werk Luzern“ beteiligten Institutionen wie Lucerne Festival, Freie Theater- und Tanzszene, Luzerner Sinfonieorchester und Südpol eine attraktive Zukunft in Luzern zu sichern. Der Prozess der Erneuerung des Theaters und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kulturgruppen soll weitergeführt werden.

Parallel zur Gesamtplanung 2017–2021 wird dem Parlament der Bericht und Antrag 21/2016 „Voranschlag 2017“ vorgelegt. Die beiden Dokumente sind aufeinander abgestimmt.

Dokumente Grosser Stadtrat:
+Gesamtplanung 2017-2021 (Bericht und Antrag 19/2016)
+Voranschlag 2017 (Bericht und Antrag 21/2016)
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