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29. September 2016
Fussverkehr Schweiz Region Luzern und die Stadt Luzern spannen zusammen: Sie nutzen die neue Möglichkeit, um aus der „Sackgasse“ zu kommen.
Mit der revidierten Signalisationsverordnung ermöglicht es der Bundesrat, neu das Verkehrsschild „Sackgasse mit Ausnahmen“ zu verwenden. Eine Sackgasse ist per Definition eine Strasse, die nicht durchgehend ist. Wo für Autos kein Durchkommen ist, haben die Behörden landauf, landab eine „Sackgasse“ signalisiert. Damit werden oft auch Fussgängerinnen und Fussgänger auf unnötige Umwege geschickt, denn längst nicht jede Sackgasse ist auch für sie und Velofahrende undurchlässig. Gerade dort, wo das Fahren für die Autos endet, beginnt es für den Fussverkehr interessant und erholsam zu werden. Die Regionalgruppe Fussverkehr Luzern, der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, hat eine erste Bestandesaufnahme von Sackgassen gemacht, die für den Fuss- und Veloverkehr durchgängig sind. Die Liste wurde an die Stadt Luzern weitergeleitet. Sie hat nun bei all diesen Sackgassen die Signalisation angepasst. Dabei mussten die Verkehrstafeln nicht gewechselt werden. Sie wurden kostengünstig mit entsprechenden Klebern ergänzt. Weitere für den Fussverkehr und Veloverkehr durchgängige Sackgassen können der Stadt Luzern gemeldet werden.
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