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28. April 2016
Das am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzte Reglement über das Taxiwesen schreibt vor, dass die Taxibetriebsbewilligungen für Standplätze auf öffentlichem Grund alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben werden. Für die erste Periode 2018 bis 2022 erfolgt nun die Ausschreibung. Taxiunternehmer können bis Ende September daran teilnehmen, um ab 1. Januar 2018 Taxidienstleistungen ab den öffentlichen Standplätzen der Stadt Luzern anbieten zu können.
Das alte Taxireglement aus dem Jahr 2003 verstiess gegen übergeordnetes Recht wie den freien und diskriminierungsfreien Marktzugang. Das neue Taxireglement wurde im September 2014 vom Grossen Stadtrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Stadt hat ein grosses Interesse an einer guten Qualität des Taxigewerbes. Mit dem neuen Reglement wurden die bisherigen A- und B-Konzessionen abgeschafft. Die Stadt konzentriert sich mit dem neuen Reglement auf die Taxistandplätze auf öffentlichem Grund, beispielsweise die Bahnhof-Taxistandplätze. Alle anderen Angebote im Taxiwesen, wie das Anbieten von Taxidiensten ab privatem Grund, unterstehen seit 1. Januar 2015 keiner besonderen städtischen Bewilligungspflicht mehr. Auf den öffentlichen Standplätzen sollen Taxidienstleistungsanbieter berücksichtigt werden, die einen hohen Standard an Qualität, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Ortskunde und Dienstleistungsbereitschaft erfüllen. Dazu werden, wie im Reglement über das Taxiwesen festgelegt, die Taxibetriebsbewilligungen nun erstmals öffentlich ausgeschrieben.

Qualität sicherstellen
Die neue Verordnung über das Taxiwesen schreibt vor, welche Zuschlagskriterien beurteilt und bewertet werden (Art. 3 Abs. 2). Dem Aspekt Qualität wird hohe Bedeutung zugemessen, aber auch ökologische und soziale Fragen werden bei der Beurteilung der Teilnahmedossiers berücksichtigt. So wird bei den Zuschlagskriterien das Qualitäts-Programm des Schweizer Tourismus (Stufe 1) eine Rolle spielen. Hat man dieses Qualitäts-Label oder wird es während der Ausschreibungsphase erworben, gibt es dafür Punkte. Beim Aspekt „Ökologie“ erhalten diejenigen am meisten Punkte, die mit Autos der Energieeffizienzklasse A ihre Taxidienstleistungen anbieten. Ab der Klasse C gibt es keine Punkte mehr.

Ausschreibung für die Periode 2018 bis 2022
Anfang Mai erhalten alle bisherigen Inhaberinnen und Inhaber einer Taxibetriebsbewilligung sowie Interessierte die Unterlagen für die Ausschreibung. In diesen Unterlagen befinden sich ein Leitfaden, eine Wegleitung und ein Teilnahmebogen für juristische und natürliche Personen sowie die Beantwortung von möglichen Fragen. Die Ausschreibung wird zudem im Kantonsblatt vom 30. April 2016 bekannt gegeben. Taxiunternehmer, welche die Bewilligungsvoraussetzungen (Art. 6 Reglement über das Taxiwesen) erfüllen, können sich bis Ende September 2016 für eine von insgesamt 100 Taxibetriebsbewilligungen bewerben. Maximal die Hälfte dieser Bewilligungen wird juristischen Personen zugeteilt. Mit diesen Firmentaxibetriebsbewilligungen können juristische Personen je Betriebsgrösse mit bis zu acht Taxifahrzeugen gleichzeitig ihre Dienstleistungen ab den Standplätzen anbieten. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn unter anderem ein gültiger städtischer Taxichauffeurausweis vorhanden ist. Wer einen solchen Ausweis erwerben möchte, muss Deutsch- und Englischkenntnisse ausweisen können und im Rahmen der Ausschreibung die Stadtkundeprüfung bestehen.

Auswertung bis Februar 2017
In der Zeit von Oktober 2016 bis Februar 2017 werden die Teilnahmedossiers beurteilt und bewertet. Im Februar 2017 werden die an der Ausschreibung teilnehmenden Personen und Unternehmen informiert, ob sie eine Taxibetriebsbewilligung erhalten.

Weitere Informationen:
www.taxi.stadtluzern.ch
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