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4. Oktober 2013
Ab 1. Januar 2014 ist der Abendverkauf im gesamten Gebiet der Stadt Luzern einheitlich geregelt: Abendverkäufe können am Donnerstag und am Freitag durchgeführt werden. Damit wird die seit 2009 gültige Übergangsbestimmung der Ladenöffnungszeiten aufgehoben.
Mit der Übergangsbestimmung zu den Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte konnten Geschäfte in Littau abweichend vom restlichen Stadtgebiet auch nach der Fusion weiterhin am Mittwoch statt am Donnerstag einen Abendverkauf durchführen. Mitte Jahr hatte der Regierungsrat des Kantons Luzern entschieden, dass diese Übergangsbestimmung spätestens per Ende 2013 aufgehoben werden muss. Damit reagierte der Regierungsrat auf den Ausgang von zwei kantonalen Abstimmungen betreffend den Ladenöffnungszeiten. Am 16. Juni 2012 verwarfen die Stimmberechtigten eine massvolle Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Diese Revisionsvorlage hatte unter anderem eine flexiblere Regelung des Abendverkaufs in Gemeinden erlaubt, die nach 1997 fusionierten. Am 9. Juni 2013 schliesslich sagte das Stimmvolk Nein zur Initiative zur Abschaffung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Eine Weiterführung der bestehenden Übergangsbestimmung lehnte der Kanton mit der Begründung ab, das Gesetz lasse dies nicht zu.

Seit August 2013 haben von Seiten der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen verschiedene Kontakte mit den betroffenen Geschäften stattgefunden. Ein gemeinsam getragener Entscheid für die Mittwoch/Freitag-Regelung (gemäss Modell Ortsteil Littau) oder die Donnerstag/Freitag-Regelung (Ortsteil Luzern) konnte mit den kontaktierten Unternehmen und Verbänden nicht erzielt werden. Vielmehr wurde von einzelnen Exponenten auf die Anzahl betroffener Geschäfte verwiesen, was für einen definitiven Entscheid zu Gunsten der Donnerstag/Freitag-Variante spricht. Diese wird deshalb ab 1. Januar 2014 für das gesamte Gebiet der Stadt Luzern gemäss Art. 2 der Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte in der Stadt Luzern gelten.
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