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Altmetall - was gehört zum alten Eisen?In der Stadt Luzern finden jährlich vier Altmetall-Sammeltouren statt. 443 Tonnen wurden im letzten Jahr eingesammelt und der Wiederverwertung zugeführt. Das Strasseninspektorat informiert, was beachtet werden muss, damit das alte Eisen mitgenommen wird. .Viele Gegenstände, die entsorgt werden sollen, bestehen teilweise aus Metall. Häufig wird das Strasseninspektorat deshalb angefragt, was denn nun in die Sperrgutabfuhr oder in die Altmetallsammlung gehöre. Tatsächlich ist es bei manchen Entsorgungsgütern nicht immer einfach, den korrekten Entsorgungsweg herauszufinden. Bei solchen „Grenzfällen“ hilft das Luzerner Abfalltelefon 041 429 80 20 gerne weiter. Zur Hauptsache aus Metall Grundsätzlich gilt: Der Metallanteil muss überwiegen, und es darf sich beim Entsorgungsgut nicht um ein Elektrogerät handeln. So gehören Skier und Snowboards zum Sperrgut, weil sie – bis auf kleine Teile der Bindung – überwiegend aus Kunststoffen bestehen. Grössere Bestandteile, die nicht aus Metall sind und sich mühelos vom Altmetall trennen lassen, müssen entfernt und mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise die angeschraubten Holzlatten eines Metallbettrahmens, die Stoffbespannung eines Sonnenschirms oder der Gartenschlauch von einem metallenen Schlauchwagen. Wenn sich die nichtmetallischen Teile nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand (etwa durch Herausbrechen oder Absägen) entfernen liessen, kann man sie am Metall belassen. Der Metallstuhlrahmen kann also inklusive der Rückenlehne aus Korbgeflecht, der Hammer samt Holzstiel und das Velo mit Schläuchen, Pneus und Sattel für die Altmetallsammlung bereitgestellt werden. Sperrgutmarken sind überflüssig Bei jeder Alteisensammlung finden unsere Mitarbeiter Metallgegenstände vor, die mit Sperrgutmarken versehen wurden. Das ist jedoch nicht notwendig. Sperrgutmarken sind ausschliesslich für die Entsorgung von Sperrgut vorgesehen. Als Sperrgut bezeichnet man brennbares Material, das zu „sperrig“ ist, um in einem Kehrichtsack Platz zu finden. Das kann ein Teppich, ein Gartenstuhl aus Kunststoff oder ein Nachttischchen sein. Wer dennoch Altmetall mit Sperrgutmarken versieht, tut zwar nichts Unerlaubtes, bezahlt die Abfuhr jedoch zweifach, da die Entsorgungskosten von Separatabfällen bereits durch die Kehrichtgrundgebühren gedeckt sind. Unzulässige Gegenstände– ob mit oder ohne Sperrgutmarken – werden von unseren Mitarbeitern in keinem Fall mitgenommen. Keine Elektrogeräte! Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) schreibt bereits seit 1998 eine umweltverträgliche Entsorgung vor. Konsumentinnen und Konsumenten haben die gesetzliche Pflicht, ihre nicht mehr funktionstüchtigen Geräte fachgerecht entsorgen zu lassen. Dieser Umstand scheint noch nicht allen bekannt zu sein. So kommt es immer wieder vor, dass Elektrogeräte für Sperrgut- oder Altmetallabfuhren bereitgestellt werden. Ob Bügeleisen, Nachttischlampe, Kühlschrank, Mikrowellengerät, Fernseher oder Computer: Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie hat, ist von den ordentlichen Abfuhren ausgeschlossen. Elektrogeräte können in jedem Verkaufsgeschäft, das Geräte derselben Art (z. B. Staubsauger oder Computer) verkauft, kostenlos abgegeben werden. Auch im städtischen Werkhof werden Elektrogeräte, Altmetall und viele andere Separatabfälle entgegengenommen. Altmetallsammlungen 2011
Beispiele für Altmetall:
Wichtig:
Stadt Luzern Strasseninspektorat Industriestrasse 6 6005 Luzern Telefon: 041 429 80 31 Telefax: 041 429 80 39 E-Mail: othmar.fries@stadtluzern.ch Internet: www.abfall.stadtluzern.ch
Datum der Neuigkeit 29. Juni 2011
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